Schullaufbahn-
beratung
Schullaufbahnberatung
Haben Sie Fragen zu weiterführenden Schulen, wenden Sie sich gerne an die Schulleitung oder an die Lehrkräfte der 4. Klassen. Den Kontakt finden Sie bei unserem Team.
Auszug aus dem Infoschreiben zur Schülerlenkung der Trägerschaft des Kreises:
Rein vorsorglich möchten wir Sie schon jetzt auf folgendes hinweisen:
Laut Schulgesetz (§ 59 Abs. 1 SchuIG) haben Sie als Eltern das Recht auf Wahl der Schullaufbahn, d.h. Sie entscheiden sich auf der Grundlage der Empfehlung der Grundschule für eine Schullaufbahn für Ihr Kind und melden es zunächst an der von Ihnen gewünschten Schule der gewählten Schullaufbahn an. Es besteht jedoch kein Anspruch auf Aufnahme Ihres Kindes an einer bestimmten Schule.
Die Anmeldung bedeutet demnach nicht, dass Ihr Kind automatisch an dieser einen Schule aufgenommen wird – Anmeldung ist nicht gleich Aufnahme. Erst wenn alle Anmeldungen vorliegen, entscheidet die Schulleitung über die Aufnahme Ihres Kindes im Rahmen der Aufnahmemöglichkeiten der jeweiligen Schule. Dies hängt wiederum zentral davon ab, für welche Anzahl an Klassen je Klassenstufe die Schule letztendlich ausgelegt ist.
Integrierten Gesamtschule
Das Anmeldeverfahren der Integrierten Gesamtschule weicht vom regulären Anmeldeverfahren ab. Werden mehr als 100 Kinder angemeldet, entscheidet nach den entsprechenden gesetzlichen Vorschriften der Schulleiter im Benehmen mit einem an der Schule gebildeten Aufnahmeausschuss aufgrund eines als Losverfahren durchgeführten Auswahlverfahrens über die Aufnahme. Damit ein angemessener Anteil leistungsstärkerer und leistungsschwächerer Schülerinnen und Schüler erreicht wird, ist bei der Aufnahme nach Leistungsgruppen zu differenzieren. Die Zuordnung zu den drei Leistungsgruppen ergibt sich aus der Summe der Noten des Halbjahreszeugnisses der 4. Klasse in den Fächern Deutsch, Mathematik und Sachunterricht. Innerhalb der Leistungsgruppen werden Schülerinnen und Schüler aus dem Kreis Ahrweiler bevorzugt aufgenommen.
Die Entscheidung über Aufnahme bzw. Nicht-Aufnahme wird den Eltern in der zweiten Februarwoche schriftlich mitgeteilt. Im Falle einer Nicht-Aufnahme bleibt genügend Zeit, das Kind im Rahmen der regulären Anmeldefrist an einer anderen weiterführen- den Schule (Realschule plus oder Gymnasium) anzumelden.
Are-Gymnasium
Das Anmeldeverfahren des Are-Gymnasiums (G8GTS-Gymnasium) weicht ebenfalls ab.
Erst wenn alle Anmeldungen vorliegen, entscheidet die Schulleitung in Zusammenarbeit mit der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) über die Aufnahme Ihres Kindes im Rahmen der Aufnahmemöglichkeiten. Dies hängt wiederum zentral davon ab, wie viele Klassen in der kommenden Jahrgangsstufe 5 gebildet werden können. Sollten zu viele Anmeldungen für die verfügbaren Schulplätze vorliegen, entscheidet das Los.
Aber auch hier bleibt im Falle einer Nicht-Aufnahme genügend Zeit, das Kind im Rahmen der regulären Anmeldefrist an einer anderen weiterführenden Schule (Realschule plus oder Gymnasium) anzumelden.
Realschulen plus und Gymnasien
Für die Anmeldung an den Realschulen plus und Gymnasien gilt folgendes Verfahren:
Wenn an der Schule, an der Sie Ihr Kind angemeldet haben, die Zahl der Anmeldungen die Aufnahmekapazität überschreitet und Schulplätze nicht in ausreichender Zahl vorhanden sind, beginnt unmittelbar nach Ablauf der Anmeldefrist ein geordnetes Nachverteilungsverfahren. Darin wird auf der Basis klarer Verfahrensregeln und sachgerechter Auswahlkriterien ermittelt, welche Anmeldungen nicht berücksichtigt werden können. Stattdessen wird den jeweiligen Schülerinnen und Schülern ein Platz an einer anderen Schule der gewählten Schulart angeboten.
Eltern sind zur Angabe einer Alternativschule rechtlich nicht verpflichtet. Wir empfehlen Ihnen jedoch, sich bereits frühzeitig Gedanken über eine Alternativschule zu machen, falls eine Aufnahme an unserer Schule nicht möglich sein sollte. Wir wären Ihnen sehr dankbar, wenn Sie auf dem gelben Vordruck diese Angabe freiwillig machen würden, da dies uns die Abstimmung mit den anderen Schulen erleichtert.
Nachverteilung
Die für eine Nachverteilung maßgeblichen Kriterien wurden 2012 in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe erarbeitet. Beteiligt waren daran der Schulträger und die Schulaufsicht sowie Schulen. Die erarbeiteten Kriterien sind für die Aufnahme an der von Ihnen gewählten Schule ausschlaggebend.Im Falle eines geordneten Nachverteilungsverfahrens wird sich eine Umverteilung primär an diesen Kriterien orientieren.
Das Hauptauswahl Kriterium ist die räumliche Zuordnung unter Einbeziehung der öffentlichen Verkehrsbeziehungen (Zumutbarkeit des Schulweges). Hier kommt es darauf an, ob ggf. auch eine andere Schule in zumutbarer Weise mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen ist.
Ein weiteres, allerdings nachgeordnetes Kriterium kann die Aufnahme von Geschwisterkindern sein.
Wenn Ihr Kind nicht an der gewünschten Schule aufgenommen werden kann, teilt die Schulleitung Ihnen zeitnah nach Abschluss des Aufnahmeverfahrens mit, an welcher anderen nach Möglichkeit von Ihnen angegebenen alternativen Schule ein Schulplatz für Ihr Kind angeboten wird. Sie haben dann einige Tage Zeit, Ihr Kind an dieser Schule anzumelden. Sollten Sie stattdessen selbst eine andere Schule finden, an der die Aufnahmekapazität noch nicht erschöpft ist, können Sie Ihr Kind selbstverständlich auch an dieser Schule anmelden.
Die Eltern haben Anspruch auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung durch die Schule. Gegen die Entscheidung der Schule, einen Schüler nicht aufzunehmen, ist ein Widerspruch möglich. Dieser ist grundsätzlich bei der Schule einzulegen. Hilft die Schule dem Widerspruch nicht ab, entscheidet die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion als Widerspruchsbehörde.
Der Kreis Ahrweiler übernimmt die Beförderung der Schülerinnen und Schüler zu den in ihrem Gebiet nächst gelegenen Realschulen plus, Gymnasien sowie der neuen Integrierten Gesamtschule Remagen, sofern der Schulweg ohne Benutzung eines Verkehrsmittels nicht zumutbar ist (§ 69 SchulG).
Schülerbeförderung
Sofern Sie die Schülerbeförderung in Anspruch nehmen möchten, gilt folgendes Verfahren: Von der weiterführenden Schule werden Ihnen im Rahmen der Anmeldung entsprechende Antragsvordrucke ausgehändigt. Sie können diese auch im Internet unter http://www.kreis- ahrweiler.de – Rubrik Bildung & Familie (Schülerbeförderung) – herunterladen. Der Antrag ist nach der Entscheidung über die Aufnahme der Schülerin bzw. des Schülers von den Eltern direkt bei der Kreisverwaltung zu stellen. Falls die Schule nicht die nächst gelegene Schule derselben Schulart ist, wird ggf. ein Eigenanteil erhoben.
Für weitere Einzelfragen zur Schülerbeförderung stehen Ihnen bei der Kreisverwaltung Frau Dierschke, Frau Juchem und Frau Mandt, Tel. 02641/975-238, -332 oder -235, zur Verfügung.
Mögliche ÖPNV-Verbindungen finden Sie im Internet unter
www.vrminfo.de (Fahrplanauskunft).
Neben den weiterführenden Schulen in Trägerschaft des Kreises wie im Text oben angegeben gibt es noch folgende weiterführenden Schulen im Stadtgebiet:
– Erich Kästner-Realschule Plus (städtische Trägerschaft)
– Gymnasium Calvarienberg (Trägerschaft: Schulstiftung Calvarienberg)
– Realschule Calvarienberg (Trägerschaft: Schulstiftung Calvarienberg)
– Privatschule Carpe Diem